@Archiv: Abfallbrände

Seit vielen Jahren fragt die GRÜNE-Landtagsfraktion die Häufigkeit der Brände in Recyclinganlagen mittels Kleiner Anfragen ab. Es brennt durchschnittlich ein bis zwei mal pro Monat in Sachsen. Häufig brennen Verpackungsmaterial, Papier, Sperrmüll, Elektroschrott sowie ballierte DSD-Abfälle. Ein hoher Anteil bei den Brandursachen ist Selbstentzündung, was ein Hinweis auf unsachgemäße Lagerung, Fehlwürfe (z.B. Batterien im Restmüll) sowie ungeeignete Eigen-oder Behördenüberwachung ist. Der hohe Anteil Brandstiftungen offenbart neben mangelhafte Anlagensicherung erhebliche kriminelle Energie. Sehr häufig können aber auch keine Ursachen mehr ermittelt werden.


Abfallbrände setzen einen regelrechten Cocktail gesundheitsgefährdender Stoffe frei. So entstehen beim Brand von Plastikmischabfällen gefährliche Luftschadstoffe, Dioxine, Furane, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Blausäure. Ein Sonderüberwachungs-programm der Staatsregierung von 2008 – 2010 hat die Brandserie in die sächsischen Abfallanlagen nicht unterbrochen. Auf Initiative der GRÜNEN-Fraktion wurde im Landtag ein umfassender Abfall-Untersuchungsausschuss eingerichtet, der bis Mitte 2014 arbeitete. Die notwendigen Konsequenzen aus den Ergebnissen dieses Ausschusses wurden von der Staatsregierung allerdings nicht gezogen. Die bestehende Kontroll- und Überwachungsstrukturen versagen bis heute. Der Staatsregierung ist es nicht gelungen, die Abfallbrände substanziell einzudämmen.

Beispiel Schneidenbach

Selbst in landkreiseigenen Anlagen wie die von der Firma Glitzner Entsorgung GmbH kam es am Standort Reichenbach/Schneidenbach im Vogtland in den letzten Jahren mehrfach zu Brandereignissen − zuletzt am 10. September 2018. Im Vorfeld der Brände wurden bei Brandverhütungsschauen Mängel festgestellt. Schwer verständlich ist, warum von einem Unternehmen des Vogtlandkreises begründete Brandschutzforderungen der Versicherung nicht erfüllt wurden, stattdessen aber die Feuerversicherung gekündet wurde

Viele Wochen nach dem Großbrand war die Analyse der dabei ausgetretenen Giftstoffe immer noch nicht abgeschlossen. Mit einer ganzen Serie von Kleinen Anfragen (insgesamt 10 KlAnfr) versuchte ich Licht ins Dunkel zu bringen:

Zusammenfassung und Auswertung der Kleinen Anfragen zum Brand bei der
Firma Glitzner Entsorgung GmbH Reichenbach am 10.9.2018

Umfangreiche Nachfragen zu den Ursachen des Brandes, zur Ausbreitung der Schadstoffe in Luft, Wasser und am Boden, zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt sowie zu Brandverhütung und Versicherung wurden beantwortet. Nach Angaben des Umweltministeriums lagerten in den brennenden Hallen der Firma Glitzner Entsorgung in Reichenbach 350 Tonnen Abfälle, darunter Textilabfälle, Altholz, Hausmüll und nicht weiter spezifizierter Gewerbeabfall. Der Brand entzündete sich auf einem Förderband. Er konnte sich ausbreiten, weil die von der Versicherung geforderte automatische Feuerlöschanlage nicht vorhanden war. Die Schadstoffwolke hat sich großflächig ausgebreitet. Noch fünf Kilometer von der Brandstelle entfernt wurden Rußpartikel gefunden. Eigentümer der beprobten Flächen konnten diese lange Zeit nicht nutzen. Das Löschwasser war kontaminiert und musste in einer speziellen Anlage behandelt werden

Die Antworten der Staatsregierung offenbaren erneut, wie gefährlich solche Müllbrände sind und das dringend mehr Vorsorge zum Schutz von Bevölkerung, Natur und Umwelt notwendig ist. Wenn die Staatsregierung davon ausgeht, dass verschiedene toxisch wirkende Stoffe wie PCB, PAK, Dioxin und Furane freigesetzt wurden, brauchen die Anwohnerinnen und Anwohner schneller Klarheit, welcher Gefahr sie tatsächlich ausgesetzt sind. Die Formulierung des Umweltministers >>in eher geringer Konzentration<< ist da wenig hilfreich. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Brandfolgen verharmlost werden.

Lösungsvorschläge

  • Eine Lehre aus den wiederholten Großbränden muss sein, dass konsequente Auflagen hinsichtlich Lagerung, Überwachungstechnik und automatischer Feuerlöschanlagen gemacht werden. Diese können in die immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für derartige Anlagen aufgenommen werden. Das dies möglich ist, zeigen eine Reihe von Anlagen, in der solche Schutzeinrichtungen bereits installiert sind (siehe Drs. 6/14723).
  • Notwendig sind zudem funktionierende Recyclingketten, um das Anstauen großer Mengen zu vermeiden.
  • Bei Bränden in Abfallbehandlungsanlagen sollte die Spezialmesstechnik der länderübergreifende Analytische Task Force vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz zum Einsatz gebracht werden.
  • Hilfreich wäre eine bundesweite Statistik über Brandursachen in Abfallbehandlungs- und Recyclinganlagen, die in Zusammenarbeit mit der Versicherungswirtschaft, Forschungseinrichtungen und Brandermittlern ausgewertet sowie fachlich und juristisch aufgearbeitet wird.