@Archiv: Nicht genehmigte Abfallablagerungen

In Sachsen bestehen dutzende illegale Müllhalden und Deponien mit zum Teil giftigen und umweltgefährdenden Abfällen. In einigen Fällen kann eine Gefahr für das Grundwasser nicht ausgeschlossen werden. Auf der Karte sind illegale bzw. ordnungswidrige Abfallablagerungen im Freistaat Sachsen dargestellt, die einen Verstoß gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz, gegen Deponie- oder Bergrecht darstellen sowie nicht genehmigte Abfallablagerungen nach Abfallrecht größer als 10 Tonnen.

Quellen: Kleine Anfragen Drs. 6/13133 und Drs. 6/14457 (Angaben der Staatsregierung aus dem Jahr 2018)

Legende für interaktive Karte. Rot illegale Ablagerungen nach Immissionsschutzrecht, blau nach Abfallrecht, gelb nach Deponie- oder Bergrecht

Beispiel Lobstädt

Gegen die Verantwortlichen solcher illegaler Abfalllager laufen zum Teil sehr lange Verfahren und wiederholte Anordnungen. Doch die Müllberge bleiben. So lagern zum Beispiel mehrere tausend Tonnen Müll des Unternehmens „Ökoland & Umweltservice“ auf einem alten Fabrikgelände in Lobstädt. Nach Antworten der Staatsregierung auf Kleine Anfragen von mir lagern dort Stoffe wie zum Beispiel Wellasbest, Wellzementplatten, Ölschlämme, Dämmstoffe oder auch leicht entzündliche Abfälle. Es hat dort bereits auch mehrfach gebrannt. Das alles ist nicht gefahrlos für die Anwohnerinnen und Anwohner, für Boden, Luft oder das Wasser. Es ist völlig unklar, wie lange das dort so bleiben soll. Wenn weiterhin von den Behörden vor Ort eingeschätzt wird, dass vom Grundstück keine Gefahren ausgehen, die einen sofortigen Handlungsbedarf ergeben, ist nicht erkennbar, ob es wirklich den Willen gibt, hier konsequent tätig zu werden.

Foto von Müllablagerungen Objekt Glück-Auf-Straße 9 in Lobstädt
Objekt Glück-Auf-Straße 9 in Lobstädt, Foto: V. Zschocke

Bemerkenswert ist, dass seit November 2011 sechs polizeiliche Einsätze auf dem Gelände stattfanden. Davon allein drei im Jahr 2018 (!). Das Objekt ist damit nicht nur ein verwahrloster Ort mit einst dort illegal abgelagerten Abfällen. Es steht offenbar auch in der Gefahr, sich als Ort für Kriminalität zu entwickeln. Handlungsbedarf gibt es hier also genug. Die Behörden müssen die Beräumung solcher illegaler Müllberge mit entsprechender Frist zu beauflagen und gegebenenfalls auch mit Ersatzvornahme tätig werden. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner müssen diese Müllberge oft in unmittelbarer Nähe seit Jahren ertragen. Sie hätten es verdient, wenn hier jetzt konsequent vorgegangen würde.

Lösungsvorschläge

  • Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner sollten eine klare und transparente Darstellung der auf dem Gelände lagernden Stoffe und der von ihnen ausgehenden Gefahren von der zuständigen Behörde verlangen. Dies ist in der Regel die Untere Abfallbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
  • Bei großen Mengen ungesicherter, überwiegend unter freiem Himmel abgelagerter loser Abfälle sollten sie eine schriftliche und fundiert begründete Gefahrenabschätzung hinsichtlich Grundwasser, Oberflächenwasser, Staubemissionen, Selbstentzündungs- und Brandgefahren einfordern.
  • Sie sollten darauf drängen, dass die Risiken eines Brandes nicht unterschätzt und Maßnahmen zur Brandverhütung fordern (Einhausung, Geländesicherung, Installation von Brandmeldesystemen etc.).
  • Gegebenenfalls ist eine verstärkte polizeiliche Überwachung des Geländes notwendig, um illegale Aktivitäten präventiv abzuwenden.
  • Wenn zum Beispiel Treib- und Schmierstoffe aus Autowracks bereits seit über 10 Jahren das Grundwasser bedrohen oder wenn asbesthaltige Abfälle die Umwelt verschmutzen, dann müssen die Behörden diese Müllberge räumen lassen. Das ist rechtlich mittels sog. Ersatzvornahme möglich.
  • Auch wenn Verursacher nicht mehr greifbar sind, sollte auf die Erstellung einer Kostenprognose für die voraussichtliche Beräumung und Beseitigung gedrängt werden. Auch muß dem Verdacht auf Altlasten auf dem Gelände nachgegangen und im Hinblick auf eine künftige Entwicklung des Areals im Vorfeld analysiert werden.
  • Da viele Kommunen jahrelange Probleme mit derartigen Müll-Hinterlassenschaften haben, sollten die betroffenen Landkreise über den Sächsischen Landkreistag eine Initiative für eine kreisübergreifende Unterstützung durch den Freistaat initiieren. Der Freistaat darf nicht aus der Verantwortung entlassen werden, finanzielle, rechtliche und sonstige Möglichkeiten aufzuzeigen, um Landkreis und Gemeinden bei der Beräumung bzw. Durchsetzung der Beräumung solcher illegaler Abfalllager zu unterstützen.
  • Auch die Bereitstellung von Landesfördermitteln ist zu prüfen, wenn Kommunen mit der Beseitigung von Hinterlassenschaften insolventer Unternehmen bzw. nicht mehr greifbarer Verursacher finanziell überfordert sind.